Wir bieten einen sicheren und direkten Whistleblowing-Kanal, der es Ihnen ermöglicht, unangemessenes Verhalten, vermutete Verstöße gegen Gesetze, Regeln oder Vorschriften, einschließlich Meldungen im Zusammenhang mit Korruption und anderen Unregelmäßigkeiten, zu melden.
Jede Person, unabhängig von ihrem Status (Mitglieder der Öffentlichkeit, Angestellte, Auftragnehmer, Subunternehmer, Lieferanten, Selbstständige, Aktionäre und Mitglieder des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans - der "Whistleblower") kann Informationen über Verstöße, einschließlich eines begründeten Verdachts auf tatsächliche oder potenzielle Verstöße, die in seinem/ihrem Unternehmen aufgetreten sind oder mit hoher Wahrscheinlichkeit auftreten werden, melden.
Das Gesetz vom 16. Mai 2023 setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in luxemburgisches Recht um.
Um in den Genuss der im Gesetz vorgesehenen Schutzregelung zu kommen, muss der Whistleblower
1. Grund zu der Annahme haben, dass die Informationen zum Zeitpunkt der Meldung wahr sind und in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und
2. die im Gesetz beschriebenen Meldeverfahren befolgt haben.
Die Beschwerde kann anonym oder in Ihrem Namen erfolgen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Beschwerde in Ihrem Namen einzureichen, versichern wir Ihnen, dass Ihre Identität weder dem mutmaßlichen Täter noch Dritten gegenüber offengelegt wird. Darüber hinaus verurteilen wir jede Art von Repressalien gegen Hinweisgeber und gegen Personen, die an der Untersuchung des gemeldeten Sachverhalts beteiligt sind, und ergreifen gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen, um den Schutz des Hinweisgebers gemäß dem Gesetz vom 16. Mai 2023 über den Schutz von Personen, die Verstöße melden, zu gewährleisten. Sobald die Beschwerde bei uns eingegangen ist, senden wir Ihnen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Beschwerde eine Empfangsbestätigung mit einem Aktenzeichen zu und informieren Sie innerhalb von drei Monaten über den Ausgang des Verfahrens, es sei denn, eine besondere Komplexität erfordert eine Verlängerung der Frist, die auf maximal drei weitere Monate ausgedehnt werden kann.
Der Kanal steht Ihnen 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr zur Verfügung und garantiert die Vertraulichkeit aller Meldungen, unabhängig davon, wie sie erfolgen.
Darüber hinaus können Sie auch eine Meldung bei der Unabhängigen Behörde zum Schutz von Hinweisgebern einreichen.
Über diese Stelle können keine Kundenbeschwerden und/oder Klagen eingereicht werden. Diese müssen von der Kundendienstabteilung bearbeitet werden. Der Whistleblowing-Kanal ist auch nicht für die Kontaktaufnahme mit dem Datenschutzbeauftragten gedacht, da wir für diese Fälle die auf der Website angegebenen Kanäle zur Verfügung haben.